|
|
Klasse S
|
Beschreibung:
- ab 16 Jahren
- mehrspuriges Kraftfahrzeug
- maximal 50 ccm bei Benzinmotoren
- maximal 4 kw bei Diesel- oder Elektromotoren
- maximal 45 km/h
- maximal 350 Kilogramm
Schließt folgende Klassen mit ein:
|
|
|
Klasse M

|
Beschreibung:
- ab 16 Jahren
- Kleinkrafträder
- höchstens 50 ccm
- maximal 45 km/h
Schließt folgende Klassen mit ein:
|
|
|
Klasse A1

|
Beschreibung:
- ab 16 Jahre
- Leichtkrafträder
- mehr als 50 ccm aber weniger als 125 ccm Hubraum
- maximal 11 KW
- unter 18 Jahre beschränkt auf 80 km/h
Schließt folgende Klassen mit ein:
|
|
|
Klasse A

|
Beschreibung:
- ab 18 Jahren
- Krafträder mit oder ohne Beiwagen
- mehr als 50 ccm Hubraum
- schneller als 45 km/h
2 jährige Beschränkung auf:
- 25 KW bzw. 34 PS
- Verhältnis Leistung zu Gewicht 0,16 KW/kg Fahrzeuggewicht
- nach 2 Jahren Aufheben der Beschränkung ohne Prüfung oder Antrag
- Direkteinstieg in die unbegrenzte Klasse A ab einem Alter von 25 Jahren
Schließt folgende Klassen mit ein:
|
|
|
Klasse B

|
Beschreibung:
- ab 18 Jahren
- Kraftfahrzeuge bis maximal 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
- höchstens 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz
Kombination PKW/Anhänger:
- erlaubt sind Anhänger bis maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- erlaubt ist ein Anhänger dessen zulässige Gesamtmasse nicht schwerer ist, als die Leermasse des Pkw
- gleichzeitig darf die zulässige Gesamtmasse von Pkw und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigen.
Schließt folgende Klassen mit ein:
|
|
|
Klasse BE

|
Beschreibung:
- ab 18 Jahren
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- mit Anhänger von mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
- und Kombinationen PKW/Anhänger die nicht in der Klasse B eingeschlossen sind
Kombination PKW/Anhänger
- bei LKW mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen
- Anhängelast bis zum 1,5 fachen des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges
Schließt folgende Klassen mit ein:
|
|
|
Klasse C1

|
Beschreibung:
- ab 18 Jahren
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Kraftfahrzeuge über 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht
- Kraftfahrzeuge unter 7500 kg zulässigem Gesamtgewicht
- maximal 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz
- Anhänger bis maximal 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
Schließt folgende Klassen mit ein:
|
|
|
Klasse C1E

|
Beschreibung:
- ab 18 Jahren
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C1
- Kraftfahrzeuge der Klasse C1
- Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
- zulässiges Gesamtgewicht von LKW/Anhänger maximal 12000 kg
- zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers maximal Leermasse des Zugfahrzeuges
Beschränkung:
- Einsatz in gewerblicher Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zul. Gesamtgewicht einschließlich Anhänger.
Schließt folgende Klassen mit ein:
- BE
- D1E bei Vorbesitz D1
- DE bei Vorbesitz D
|
|
|
Klasse C

|
Beschreibung:
- ab 18 Jahren
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Kraftfahrzeuge über 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger bis maximal 750 kg
- höchstens 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz
Beschränkung:
- Einsatz in gewerblicher Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zul. Gesamtgewicht einschließlich Anhänger.
Schließt folgende Klassen mit ein:
|
|
|
Klasse L

|
Beschreibung:
- ab 16 Jahren
- Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen
- mit bauart bedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 32 km/h
- mit Anhänger maximal 25 km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bauart bedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h
Schließt folgende Klassen mit ein:
|
|
|
Klasse T

|
Beschreibung:
- ab 16 Jahren
- Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen
- Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 40 km/h
- ab 18 Jahren
- Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen
- Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 60 km/h
Schließt folgende Klassen mit ein:
|
|